doppelte Auktion

doppelte Auktion
1. Begriff: Eine bes. in der experimentellen  Wirtschaftsforschung eingesetzte Form der Marktorganisation, die dem Vorbild einiger Börsen nachempfunden ist.
- 2. Charakterisierung: In einer d.A. erhalten die Marktteilnehmer, i.Allg. jeweils vier bis zehn Anbieter und Nachfrager, die Möglichkeit, ein fiktives Gut zu handeln. Den Nachfragern werden für die einzelnen Konsummengen bestimmte Nutzenwerte zugeordnet. Falls es ihnen gelingt, das Gut zu einem Preis unterhalb dieses Wertes zu kaufen, so bekommen sie den Überschuss bar ausgezahlt. Entsprechend werden den Anbietern Kosten für unterschiedliche Verkaufsmengen zugeordnet. Gelingt es ihnen, die Produkte zu einem Preis über den Kosten zu verkaufen, wird der entsprechende Überschuss ebenfalls ausgezahlt. Ordnet man die verschiedenen Werte (Kosten) in absteigender (aufsteigender) Folge an, so ergibt sich ein übliches Angebots-Nachfrage-Kurvenschema.
- 3. Der Handelsverlauf gestaltet sich wie folgt: Für alle Marktteilnehmer sichtbar können Anbieter verbindliche Verkaufspreise (jeweils für eine Einheit des Gutes) und Nachfrager verbindliche Kaufpreise abgeben. Diese Angebote können von jedem Teilnehmer der Marktgegenseite angenommen werden. Kommt keine Einigung zustande, so können verbessernde Angebote gemacht werden, d.h. Anbieter können das bestehende Angebot unterbieten, Nachfrager können die aktuelle Kaufofferte überbieten. Dieser Prozess wird solange fortgeführt, bis es schließlich zur Einigung zwischen zwei Marktteilnehmern kommt oder bis die Handelszeit abgelaufen ist.
- 4. Die d.A. hat in zahlreichen experimentellen Studien in einer Vielzahl von unterschiedlichen Variationen eine herausragende Effizienzeigenschaft gezeigt. I.Allg. werden Effizienzgrade von über 95 Prozent erreicht, d.h. die Marktteilnehmer realisieren einen entsprechenden Prozentsatz der theoretisch überhaupt erzielbaren Handelsgewinne.
- 5. In d.A. für Vermögensmärkte wurde wiederholt das Phänomen spekulativer Blasen konstatiert. Offenbar funktionieren Märkte für Vermögensobjekte anders als solche für Konsumgüter.

Lexikon der Economics. 2013.

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